Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB der Rudolf Zeitler GmbH

1. Allgemeines

Den Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Wir erklären die Bedingungen des Bestellers für nichtig. Dies gilt ebenfalls für alle künftigen Geschäfte, und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nehmen. Abweichende Regelungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Lieferung oder Leistung unsererseits, ist nicht als Annahme der Lieferbedingungen des Kunden zu werten. Auf diese Punkte weisen wir (durch diese AGB) schon in unseren Angeboten und Katalogen hin.

2. Angebot

  1. Unsere Angebote einschließlich der Lieferzeitangaben sind freibleibend. Die Preisangaben enthalten keine Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise in EURO ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Gültigkeit der Angebote 90 Tage.
  2. Bei allen Preisangaben ist immer der genannte Stückpreis, m² oder kg maßgeblich, falsch aufgeführte Zwischen- und Endsummen sind ohne Belang. Dies gilt ebenso für unsere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, sowie jede sonstige Korrespondenz.
  3. Wenn unseren Angeboten ein Muster beigefügt ist, ist dieses lediglich als Standard für fachgerechte Probemäßigkeit zu werten. Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignungen werden nicht übernommen. Grundsätzlich muss der Verwender anhand von Mustern die Verwendungseignung für seinen Anwendungsfall (lasern, gravieren, drucken usw.) testen. Wir behalten uns ausdrücklich Farb- und Oberflächenabweichungen für die spätere Lieferung vor.
  4. Die Preise basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten. Sollten sich diese ändern, bleibt – soweit rechtlich zulässig – Vorbehalt, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tag der Lieferung ergeben.
  5. Grundsätzlich ist in den genannten Angebotspreisen keine Bemusterung enthalten.
  6. Die in unseren Datenblättern aufgeführten Informationen sind nicht verbindlich. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.

3. Bestellung, Auftragsbestätigung

  1. Die Bestellung wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
  2. Die angegebene Lieferzeit ist in jedem Fall eine ungefähre Angabe. Für die genaue Einhaltung eines Liefertermins übernehmen wir keine Gewähr. Der Besteller wird nur in dem Fall schriftlich von der Lieferterminüberschreitung unterrichtet, wenn diese Überschreitung zu einer Verdoppelung der Lieferzeit in Tagen führen würde. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag endgültig geklärt ist und die ggf. vereinbarte Anzahlung geleistet wurde. Die Angabe der Lieferzeit in Tagen bezieht sich auf Werktage, ohne Samstage und Sonntage.
  3. Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung des Liefertermins sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, fehlende Verlademöglichkeiten, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffengpässe) berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.
  4. Für Nachbestellungen sind ehemals bestätigte und in Rechnung gestellte Preise nicht verbindlich.
  5. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
  6. Aufträge, die zu verschiedenen Terminen lieferbar sind (Abrufaufträge), berechtigen uns, die gesamte Menge auf einmal herzustellen.
  7. Liegen die Liefertermine einzelner Positionen einer Bestellung des Kunden mehr als 90 Tage auseinander, so können wir die Bestellung mit Anlauf dieser 90 Tage komplett ausliefern, in Rechnung stellen und die Bezahlung verlangen.
  8. Wenn für eine Bestellung des Kunden eine Anzahlung vereinbart wurde, wird die Bestellung erst nach Eingang dieser Forderung für uns verbindlich und bearbeitet, auch wenn wir für diesen Auftrag schon eine Auftragsbestätigung erteilt haben.
  9. Wenn nach Erteilung unserer Auftragsbestätigung Änderungen an der betreffenden Bestellung insgesamt oder nur an einer Position seitens des Kunden gewünscht werden, sind wir nicht mehr an unsere Auftragsbestätigung gebunden und können auch komplett vom Vertrag zurücktreten, ohne die Möglichkeit des Bestellers Schadenersatz zu fordern. Das gilt auch, wenn schon Anzahlungen für die Bestellung bei uns eingegangen sind.

4. Lieferung und Abnahme

  1. Bei Lieferung erfolgt der Versand oder Transport auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten für eine Transportversicherung trägt der Besteller. Etwaige Transport- und Verpackungsschäden müssen bei Anlieferung gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.
  2. Allen unseren Lieferungen liegen die Lieferpapiere bei. Eine zusätzliche, separate Versandanzeige wird nicht erteilt.
  3. Versandfertig gemeldete Ware, die der Besteller nicht innerhalb von 5 Werktagen abruft, bzw. abholt, wird auf seine Kosten und Gefahr eingelagert sowie in Rechnung gestellt.
  4. Die Lieferung gilt als einwandfrei und abgenommen, wenn der Besteller nicht binnen 5 Arbeitstagen uns gegenteiliges mitteilt.
  5. Im Fall der Nichtannahme bestellter Waren sind wir berechtigt, die entstehenden Frachtkosten für Hin- und Rücktransport, sowie die Kosten der Eingangskontrolle und Einlagerung dem Besteller in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Waren ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt. Jede Zahlung ist spätestens nach 30 Tagen fällig. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn sämtliche älteren Forderungen beglichen wurden. Der Rechnungsbetrag ist immer in Euro fällig.
  2. Der Besteller ist nicht berechtigt Beträge, mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen, Rechnungen gleich aus welchem Grund zu kürzen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % berechnet. Daneben können wir Ersatz für weiteren Verzugsschadens (insbes. Mahn- und Inkassokosten) verlangen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlungen rechtzeitig eintreffen.
  4. Gegenstände, die der Besteller angeliefert hat, können wir bis zur vollständigen Erfüllung alter fälliger Forderungen aus der Geschäftsverbindung zurückbehalten.
  5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder nachträglich Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom laufenden Vertrag zurückzutreten und Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Besteller leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit (Bankbürgschaft).
  6. Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
  7. Grundsätzlich sind wir berechtigt auch Rechnungen auf Teillieferungen auszufertigen und die Bezahlung zu fordern.

6. Mängel, Gewährleistung und Haftung

  1. Mängel der Ware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens 5 Arbeitstage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort und vor Verarbeitung der Ware. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Lassen wir eine uns hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Besteller ein Recht auf Minderung oder auf Wandlung des Vertrages. Eine Frist zur Mangelbeseitigung muss in jedem Fall dieselbe Zahl an Arbeitstagen betragen, wie in der Auftragsbestätigung die ürsprüngliche Lieferung. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die einzelnen Punkte des Mangels schriftlich fixiert sind und sich beide Vertragspartner über die Mangelbeseitigung einig geworden sind.
  2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden).
  3. Ansprüche, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zugestanden sind (insbes.: Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung), werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübergang auf den Kunden, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
  5. Handelsübliche Farb-, Maß- und Gewichtsabweichungen sowie Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Es kann bei den verschiedenen Herstellungsverfahren zu Abweichungen/Schwankungen bei den Materialfarben sowohl in einer gesamten Lieferung, wie auch bei der Nachlieferung kommen. Die im Prospekt, in Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Maße und Gewichte sind ungefähre Angaben. Die abgebildeten oder auf Mustern gezeigten Farben können von den tatsächlich gelieferten Produkten abweichen. Diese Abweichung ist fabrikationstechnisch bedingt und berechtigt nicht zur Mängelrüge.
  6. Wir garantieren für unsere Produkte grundsätzlich nur eine gute Seite, sprich Vorderseite. Dies gilt insbesondere für unsere oberflächenbehandelten bzw. eloxierten Produkte. Bei den metallischen Oberflächen kann es zu sogenannten Brennpunkten durch elektrische Aufladung kommen. Diese Aufladung und die bei der Entladung entstehenden Brennpunkte (Größe ca. 2 mm) sind unvermeidlich und berechtigen nicht zur Reklamation.
  7. Für die Veränderungen in jedweder Hinsicht, die durch die Verwendung von Chemikalien, Desinfektionslösungen, Verdünnungen, Spiritus oder Wärmebehandlung an Material und Farben entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung bzw. Gewährleistung.
  8. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  9. Sollte infolge mangelhafter Lieferung unsererseits, eine über das Maß der Eingangskontrolle übersteigende Gesamtkontrolle beim Besteller notwendig werden, werden wir die Kosten dafür nicht tragen.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  2. Der Besteller tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Veräußerung der Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Dies gilt auch ausdrücklich für die Forderungen aus Verträgen über Dienst- und Werkleistungen, bei deren Erbringung der Eigentumsvorbehalt erlischt.
  3. Durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Vorbehaltsware mit anderen Waren des Bestellers, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache. Erlischt bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unser Eigentum, so überträgt der Besteller schon jetzt die Eigentumsrechte an der neuen Sache.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, uns von jeder geplanten Verfügung über die Ware zu informieren und darüber hinaus bei derartiger Verfügung gegenüber Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
  5. Gerät der Besteller in Vermögensverfall, ist er, unbeschadet unseren sonstigen Rechte, verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware auf Anforderung sofort herauszugeben. Unter Vermögensverfall ist insbesondere die Beantragung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens, das Vorliegen von Wechselprotesten und die Nichteinlösung gegebener Schecks zu verstehen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Wunsiedel. HRB Nr.: 679-Amtsgericht Hof. Geschäftsführer: Frau Petra Zeitler-Conner. Die Beziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Stand: Januar 2009